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Sicherheit beim Waldbesuch

Eigenverantwortung der Erholungssuchenden

Für den Wald besteht grundsätzlich keine Bewirtschaftungspflicht, d.h. ein Wald muss nicht gepflegt werden. Erholungssuchende betreten den Wald auf eigenes Risiko und haften in der Regel selber für erlittene Schäden. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn elementare Sorgfaltsregeln (beispielsweise der Waldaufenthalt während einem Sturm) missachtet werden.

Mögliche Gefahren im Totalreservat

Selbst gesunde Bäume können beim natürlichen Wachstum Äste verlieren oder sogar umstürzen. Bei alten und toten Bäumen steigt dieses Risiko, so dass ein Besuch des Totalreservats nicht ganz ungefährlich ist. Dies gilt insbesondere während und nach den Tagen mit Sturm oder starkem Schneefall.

Für einen genussvollen Waldbesuch

Um Unfälle zu vermeiden, werden im Totalreservat entlang der markierten Wanderwege die morschen Äste entfernt und die instabilen Bäume vorsorglich gefällt. Damit auf einer möglichst grossen Fläche, die natürliche Waldentwicklung trotzdem ungestört ablaufen kann, wird diese Sicherheitsholzerei aber auf ein Minimum beschränkt.

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Der unmittelbare Wegbereich (Lichtraumprofil) wird vollständig frei gehalten: einwachsende Äste werden zurückgestutzt und falls bei einem Sturm ein Baum über den Weg fallen sollte, so wird ein Durchgang freigeschnitten.
In der sogenannten Unterhaltszone werden tote und morsche Äste periodisch aus den Baumkronen entfernt. Ausnahmsweise werden auch schräg stehende oder kranke Bäume gefällt, wenn sie auf den Weg stürzen könnten.
In einem Streifen von je 30 Metern links und rechts der Wege (Kontrollzone) wird der Wald periodisch auf akute Gefahren kontrolliert. 30 Meter entsprechen ungefähr der Länge einer ausgewachsenen Buche. Instabile Bäume werden aber in der Regel nicht ganz gefällt, sondern in möglichst grosser Höhe gekappt. Dadurch entsteht Lebensraum für Spechte und andere Arten, welche auf stehendes Totholz angewiesen sind.

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