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Sicherheit beim Waldbesuch

Eigenverantwortung der Erholungssuchenden

Für den Wald besteht grundsätzlich keine Bewirtschaftungspflicht, d.h. ein Wald muss nicht gepflegt werden. Erholungssuchende betreten den Wald auf eigenes Risiko und haften in der Regel für erlittene Schäden. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn elementare Sorgfaltsregeln missachtet werden (beispielsweise Waldaufenthalt während eines Sturms).    

Mögliche Gefahren im Totalreservat

Selbst gesunde Bäume können beim natürlichen Wachstum Äste verlieren oder sogar umstürzen. Bei alten und toten Bäumen steigt dieses Risiko, so dass ein Besuch des Totalreservats nicht ohne Gefahr ist. Dies gilt insbesondere während und nach Tagen mit Sturm oder starkem Schneefall.

Für einen genussvollen Waldbesuch

Um Unfälle zu vermeiden, werden im Totalreservat entlang der markierten Wanderwege morsche Äste entfernt und instabile Bäume gefällt. Damit auf einer möglichst grossen Fläche die natürliche Waldentwicklung ungestört ablaufen kann, wird diese Sicherheitsholzerei auf ein Minimum beschränkt.

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